Kostenlose Mieterberatung zum "Milieuschutz" im Lettekiez
30.04.2019
Seit Anfang des Jahres 2019 ist ein großer Teil des Fördergebiets des Aktiven Zentrums Residenzstraße Teil des Geltungsbereichs des sog. "Milieuschutzgebietes" "Letteplatz".
Gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) soll mit der sozialen Erhaltungsverordnung, die auch als „Milieuschutzverordnung“ bezeichnet wird, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten und die weitere Verdrängung der bereits gebietsansässigen Wohnbevölkerung verhindert werden, um negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden.
Im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung bedürfen Vorhaben der gesonderten Genehmigung durch das Bezirksamt. Dies betrifft insbesondere umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden.
Wenn Sie im sozialen Erhaltungsgebiet Letteplatz wohnen, können Sie die kostenlose Mieterberatung aufsuchen, etwa wenn Ihr Vermieter beabsichtigt, zu modernisieren oder umzuwandeln. Die Sprechstunde findet immer donnerstags zwischen 15 und 18 Uhr im Büro des QM Letteplatz, Mickestr. 14, statt.
Weitere Informationen, wie z.B. die detaillierten Genehmigungskriterien, finden Sie hier.