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Überbrückungshilfe für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende 

12.06.2025

Bald rollen die ersten Bagger in Richtung Residenzstraße. Der erste Bauabschnitt der Umgestaltung der Residenzstraße startet in 2025 an der Markstraße direkt am Franz-Neumann-Platz. Geschäfte, die aufgrund von Straßenbaumaßnahmen Umsatzeinbußen erleiden und deren Existenz dadurch bedroht ist, können Überbrückungshilfen als Zuschuss beantragen.

Hierzu stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe entsprechende Förderung bereit.

Wenn Sie vom Umbau der Residenzstraße derart betroffen sind, dass Sie sich in Ihrer Existenz bedroht sehen, wenden Sie sich gerne auch an das Geschäftsstraßenmanagement Residenzstraße. Wir beraten Sie und unterstützen bei Bedarf bei der Antragstellung. Kommen Sie vorbei im Vor-Ort-Büro in der Raschdorffstraße 5. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: residenzstrasse@planergemeinschaft.de

Voraussetzungen für eine Förderung sind insbesondere:

  • lang andauernde Straßenbaumaßnahme (mindestens 3 Monate)
  • öffentliche Baumaßnahme von Stellen oder Betrieben des Landes Berlin bzw. des Bezirksamts Reinickendorf
  • betroffenes Geschäft befindet sich schon mindestens 6 Monate vor Beginn der Straßenbauarbeiten am Standort
  • Umsatzeinbußen sind für mindestens 3 Monate seit Beginn der Straßenbauarbeiten nachweisbar

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • die letzten 3 Jahresabschlüsse, z.B. Kopien der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung GuV bzw. Bilanzen
  • die Monatsumsätze der letzten 3 vollen Kalenderjahre, z.B. Kopien der monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)
  • die Monatsumsätze des laufenden Jahres inkl. von mindestens 3 Monaten seit Beginn der Straßenbaumaßnahme (ebenfalls Kopien der BWA)
  • Angaben zu Ihren etwaigen Miet-​ und Zahlungsrückständen, Krediten/Verbindlichkeiten sowie zu Ihren privaten und geschäftlichen Konten (z.B. Kontoauszüge, Kopien von Mahnschreiben, Kreditvereinbarungen usw.)
  • nicht erforderlich, aber hilfreich ist eine textliche Erläuterung Ihrer aktuellen Situation und Ihrer bisherigen Bemühungen, inkl. Fotos der Baustelle vor dem Geschäft (1-3 Seiten)

Ein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung besteht nicht. Die Fördersumme beträgt max. 35.000,‑ €.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Dort stehen auch das Antragsformular, ein Merkblatt sowie die Förderrichtlinien zum Download zur Verfügung: https://service.berlin.de/dienstleistung/351250/

Kontakt:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
IV D - Referat Regionale Strukturpolitik, Wirtschaftsförderung
Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene
Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Tel.: +49 30 9013 7877
E-Mail: christine.mille@senweb.berlin.de; geschaeftsstelle-afr@senweb.berlin.de

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